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FFP2- und chirurgische Maske auf dunklem Grund

1. Ausgangssituation

Bei SARS-CoV‑2 han­delt es sich um ein neu­ar­ti­ges Virus, das anste­ckend ist, eine neue, teils schwer ver­lau­fen­de Krank­heit (COVID-19) ver­ur­sacht. Der Erre­ger kann bereits wäh­rend der Inku­ba­ti­ons­zeit (im Mit­tel bei 5 bis 6 Tagen; Spann­wei­te 1 bis 14 Tage) und trotz beschwer­de­frei­en Gesund­heits­zu­stands über­tra­gen wer­den. Dies erschwert die Kon­trol­le der Ausbreitung.

Als Haupt­über­tra­gungs­weg wird die Auf­nah­me virus­hal­ti­ger Flüs­sig­keits­par­ti­keln über die Atem­we­ge ver­mu­tet. Man unter­schei­det Aero­so­le (feins­te luft­ge­tra­ge­ne Flüs­sig­keits­par­ti­kel klei­ner als 5 µm, die beim Atmen, Spre­chen und stär­ker noch beim Schrei­en oder Sin­gen ent­ste­hen) und Tröpf­chen (grö­ßer als 5 µm, die beim Hus­ten, Nie­sen, oder Spre­chen aus­ge­schie­den wer­den). Wäh­rend Tröpf­chen schnell zu Boden sin­ken, kön­nen sich Aero­so­le in geschlos­se­nen Räu­men auch über län­ge­re Zeit in der Luft ver­tei­len. Über­dies besteht die Mög­lich­keit der Über­tra­gung durch kon­ta­mi­nier­te Oberflächen.

2. Allgemeine Hygieneregeln

Fol­gen­de Maß­nah­men gel­ten bei einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz der Stadt Leip­zig unter dem Schwel­len­wert von 35. Soll­te die­ser über­schrit­ten wer­den, sind wir gezwun­gen wie­der tages­ak­tu­el­le Tests aller Mit­glie­der einzufordern.

Alle Mitarbeiter*innen sind ver­pflich­tet, sich tages­ak­tu­ell auf das Nicht­vor­lie­gen einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS CoV‑2 zu tes­ten oder tes­ten zu las­sen. Das Ergeb­nis ist zu dokumentieren.

Alle Schü­ler und Chor­mit­glie­der sowie die Teil­neh­men­den der musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung ein­schließ­lich der beglei­ten­den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten müs­sen ent­we­der einen Nach­weis der Imp­fung oder Gene­sung vor­le­gen. Ansons­ten ist ein For­mu­lar eines Test­zen­trums not­wen­dig, wel­ches ein nega­ti­ves Ergeb­nis beschei­nigt, wel­ches für beglei­ten­den Eltern tages­ak­tu­ell vor­ge­nom­men wur­de. Für Musik­schü­ler gilt die Test­be­stä­ti­gung der lau­fen­den Woche. Der Nach­weis kann eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung einer Arzt­pra­xis, einer Apo­the­ke, eines Test­zen­trums oder eine Erklä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über das nega­ti­ve Ergeb­nis einer durch­ge­führ­ten Tes­tung in der all­ge­mein­bil­den­den Schu­le. Der Nach­weis über die Tes­tung ist für die Dau­er von vier Wochen auf­zu­be­wah­ren. Dazu besteht die Mög­lich­keit den selbst mit­ge­brach­ten Test unter Zeug*innen der Scho­la Can­torum Leip­zig vor Ort durch­zu­füh­ren. Dies ist in der Anwe­sen­heits­lis­te zu dokumentieren.

Aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind Kin­der bis zur Voll­endung des sechs­ten Lebens­jah­res sowie Geimpf­te und Gene­se­ne gemäß § 9 Absatz 6 Sächs­Coro­naSch­VO vom 4. Mai 2021.

Das Tra­gen FFP2-Mas­ke, min­des­tens jedoch einer medi­zi­ni­schen Gesichts­mas­ke, ist vor und nach den Unter­rich­ten ver­pflich­tend. Die medi­zi­ni­sche Mas­ke ist von jeder Per­son eigen­stän­dig mit­zu­füh­ren. Für die Mitarbeiter*innen wer­den die ent­spre­chen­den Mas­ken zur Ver­fü­gung gestellt.

Obers­tes Gebot bleibt die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands von 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen. Damit die in die­sem Kon­zept getrof­fe­nen Hygie­ne­maß­nah­men nicht ins Lee­re lau­fen muss der Min­dest­ab­stand nicht nur wäh­rend aller Unter­rich­te und bei sämt­li­chen Ver­an­stal­tun­gen ein­ge­hal­ten wer­den, er gilt erst recht vor deren Beginn, nach deren Ende und in den Pausen.

Dar­über hin­aus gehö­ren an der Scho­la Can­torum Leip­zig die Ein­hal­tung der Hus­ten- und Nies­eti­ket­te und eine regel­mä­ßi­ge und gründ­li­che Hän­de­hy­gie­ne nicht nur wäh­rend einer welt­wei­ten Pan­de­mie  zum guten Ton.

3. In-Coming-Kontrolle

Das Schul­ge­bäu­de darf nicht von Per­so­nen betre­ten werden.
Ledig­lich zur Nut­zung der sani­tä­ren Anla­gen dür­fen Ein­zel­per­so­nen oder zwei Per­so­nen aus einem Haus­halt die Räum­lich­kei­ten mit Mas­ke betre­ten. Des­in­fek­ti­ons­mit­tel wer­den bereitgestellt.

Alle Unter­rich­te (MFE) und Pro­ben fin­den im Frei­en statt.

Fol­gen­de Per­so­nen dür­fen die Ange­bo­te der Scho­la Can­torum nicht wahrnehmen:

  • die an grip­pe­ähn­li­chen Sym­pto­men wie (tro­cke­nem) Hus­ten, Luft­not, Hals­schmer­zen, Fie­ber, Kopf- und Glie­der­schmer­zen, Abge­schla­gen­heit, Geschmacks-/ Geruchs­ver­lust, Durch­fall oder Erbre­chen leiden,
  • die Kon­takt zu einer auf COVID-19 posi­tiv getes­te­ten bzw. erkrank­ten Per­son hatten,
  • die sich in den zurück­lie­gen­den zwei Wochen in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben,
  • die weder der Scho­la Can­torum noch der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le ange­hö­ren bzw. eine Betre­tungs­er­laub­nis gemäß All­ge­mein­ver­fü­gung zur Rege­lung des Betrie­bes von Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und von Schu­len haben.

Vor dem Besuch von musi­ka­li­schen Unter­rich­ten ist eine Sym­ptom­ab­fra­ge sinn­voll. Durch eine per­sön­li­che Kon­takt- bzw. Risi­ko­ana­ly­se für die ver­gan­ge­nen sie­ben Tage kann der Schutz ande­rer Per­so­nen erhöht und zugleich einer Schlie­ßung der Scho­la Can­torum ins­ge­samt vor­ge­beugt werden.

Grund­sätz­lich gilt: Zu Hau­se blei­ben, wenn man selbst, ein Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger oder im sel­ben Haus­halt leben­der Mit­be­woh­ner sich krank fühlt – auch bei mil­den Sym­pto­men. Alle betei­lig­ten Chor­mit­glie­der, Eltern und Mitarbeiter*innen tra­gen dabei eine beson­de­re Verantwortung.

3.1. Risikogruppen

Chor­mit­glie­der und Mitarbeiter*innen oder deren enge Ange­hö­ri­ge, die zu einer Risi­ko­grup­pe zäh­len (wesent­li­ches Kri­te­ri­um ist das Vor­han­den­sein von Vor­er­kran­kun­gen), müs­sen beson­ders geschützt wer­den. Daher soll­ten die seit dem Früh­jahr 2020 erschlos­se­nen, digi­ta­len Unter­richts­we­ge offen gehal­ten, genutzt und, wo nötig, auch erwei­tert werden.

3.2. Corona-Warn-App

Seit dem 16. Juni 2020 ist die durch das Robert Koch-Insti­tut her­aus­ge­ge­be­ne Coro­na-Warn-App ver­füg­bar. Deren Nut­zung wird drin­gend allen Chor­mit­glie­dern und Mitarbeiter*innen emp­foh­len, die an Pro­ben, Unter­rich­ten oder Ver­an­stal­tun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig teil­neh­men. Wer die App nutzt, schützt damit nicht nur sich selbst und die eige­ne Fami­lie, son­dern auch sein gesam­tes Umfeld.

4. Zugang zum Schulgebäude und Wegeführung

Das Betre­ten des Schul­ge­bäu­des zu Ein­zel­un­ter­rich­ten erfolgt mit Abstand und dem Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke über den Sei­ten­ein­gang an der rech­ten Gebäu­de­stirn. Das direkt an den Ein­gang gren­zen­de Trep­pen­haus wird als Auf­gang genutzt. Das Ver­las­sen des Gebäu­des erfolgt über das Trep­pen­haus und den Haupt­ein­gang in der Gebäudemitte.

Zur Wah­rung des Min­dest­ab­stan­des kön­nen auf jeder Eta­ge Mar­kie­run­gen auf dem Boden hilf­reich sein. Lauf­we­ge soll­ten mög­lichst redu­ziert und kurz geplant sein. Der Auf­ent­halt im Gebäu­de ist auf den not­we­ni­gen Zeit­raum zu beschränken. Grup­pen­bil­dung oder War­te­schlan­gen sind auch vor dem Gebäu­de zu vermeiden.

5. Schutz vor Ausstoß und Weitergabe von Partikeln

Nach Mög­lich­keit ist die Zugäng­lich­keit inner­halb der Ein­rich­tung durch offe­ne Türen zu erleich­tern und damit gleich­zei­tig unnö­ti­ger Kon­takt der Hän­de mit Ober­flä­chen zu vermeiden.

Beim Betre­ten und Ver­las­sen des Gebäu­des und dar­über hin­aus dann, wenn die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des nicht mög­lich ist, ist von allen Chor­mit­glie­dern, Mitarbeiter*innen der Scho­la Can­torum Leip­zig sowie ggf. von Gäs­ten eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tra­gen. Kin­der vor dem Schul­ein­tritt sind von die­ser Rege­lung ausgenommen.

Nach Betre­ten des Schul­ge­bäu­des ist gründ­li­ches Hän­de­wa­schen mit Sei­fe obli­ga­to­risch. Am Ein­gang des Chor­bü­ros besteht zudem die Mög­lich­keit der Hän­de­des­in­fek­ti­on. In den Sani­tär­räu­men sowie in den all­ge­mei­nen Unter­richts­räu­men sind Sei­fe und Ein­mal­hand­tü­cher in aus­rei­chen­der Men­ge vor­han­den. Reser­ven hält zudem das Chor­bü­ro bereit. Der Zugang zu den sani­tä­ren Anla­gen und deren Nut­zung hat unter Wah­rung des Min­dest­ab­stands zu erfolgen.

Der täg­li­che Rei­ni­gungs­zy­klus in der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le wird vor einer wei­te­ren Nut­zung durch die Scho­la Can­torum um die Zwi­schen­rei­ni­gung bzw. ‑des­in­fek­ti­on von stark fre­quen­tier­ten Kon­takt­flä­chen (z.B. Tür­klin­ken, Hand­läu­fe) ergänzt. Alle Musikpädagog*innen erhal­ten zudem vor Unter­richts­be­ginn ein Des­in­fek­ti­ons­set (Hän­de-/ Flä­chen­des­in­fek­ti­on, Hygie­ne-/ Papier­hand­tü­cher etc.) über das Chor­bü­ro, um die anschlie­ßend im Unter­richts­raum genutz­ten Kon­takt­flä­chen (Noten­stän­der, Tische, Tür­klin­ken und Fens­ter­grif­fe) zu des­in­fi­zie­ren. Zwi­schen den Unter­rich­ten wird die Rei­ni­gung der genutz­ten Flä­chen wiederholt.

Noten, Noten­stän­der und Instru­men­te dür­fen kei­nes­falls gemein­sam genutzt oder wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Auf jeg­li­chen Kör­per­kon­takt, auch zur Kon­trol­le oder zur Kor­rek­tur von Hal­tung oder Bewe­gungs­ab­läu­fen, ist zu verzichten.

Bei der Nut­zung von Kla­vie­ren und Flü­geln sind vor und zwi­schen Unter­rich­ten oder Pro­ben die Kla­vier­tas­ten zu rei­ni­gen. Dazu sind han­dels­üb­li­che Hygie­ne- oder Rei­ni­gungs­tü­cher (kei­ne Des­in­fek­ti­ons­mit­tel!) zu ver­wen­den, da die Tas­ten­be­lä­ge sonst Scha­den neh­men. Zudem darf zwi­schen die Tas­ten nicht zu viel Flüs­sig­keit gelan­gen, da dies zum Auf­quel­len des Hol­zes füh­ren wür­de. Dem­nach sind die Schüler*innen vor Unter­richts­be­ginn unbe­dingt auf äußerst gründ­li­ches Hän­de­wa­schen und ggf. Hän­de­des­in­fek­ti­on hin­zu­wei­sen. Schüler*innen, die wäh­rend des Unter­richts eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen, redu­zie­ren damit die Wahr­schein­lich­keit, sich unbe­wusst ins Gesicht zu fassen.

6. Maßnahmen zum Schutz vor virenbeladenen Aerosolen

Ziel ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Luft­aus­tausch und die Ver­sor­gung aller Innen­räu­me mit Frisch­luft um das Risi­ko einer Infek­ti­on durch viren­be­la­de­ne Aero­so­le wirk­sam zu verringern.

Um der Kon­zen­tra­ti­on von Aero­so­len in geschlos­se­nen Räu­men vor­zu­beu­gen, sind auch in der kal­ten Jah­res­zeit die gege­be­nen Mög­lich­kei­ten der Raum­durch­lüf­tung der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le, der sani­tä­ren Anla­gen und der Trep­pen­häu­ser per­ma­nent sicher­zu­stel­len. Stets und auch wäh­rend der Unter­rich­te geöff­ne­te Türen unter­stüt­zen eine mög­lichst hohe Luft­wech­sel­ra­te und redu­zie­ren zugleich die Zahl der Kon­takt­flä­chen. Ther­mi­sche Unbe­hag­lich­keit ist dem Gesund­heits­schutz unter­zu­ord­nen und durch ange­mes­se­ne Beklei­dung zu vermeiden.

Vor Unter­richts- bzw.- Pro­ben­be­ginn sind Unter­richts­räu­me durch die jewei­li­gen Lehr­kräf­te min­des­tens zehn Minu­ten inten­siv und bei weit geöff­ne­ten Fens­tern zu lüf­ten. Soll­te ein Raum nach Nut­zung durch Drit­te über­nom­men wer­den, ist die Lüf­tungs­dau­er ent­spre­chend der vor­an­ge­gan­ge­nen Nut­zungs­art zu ver­län­gern. Im lau­fen­den Unter­richts­be­trieb sind Raum­wech­sel, wenn mög­lich, zu ver­mei­den. Kommt es bei Per­so­nen zu Krank­heits­sym­pto­men wie wie­der­hol­tem Nie­sen oder Hus­ten soll­te unmit­tel­bar gelüf­tet wer­den (Stoß­lüf­tung).

7. Spezifische Hygienemaßnahmen

7.1. Einzelunterrichte

Im Ein­zel­un­ter­richt soll­te der Abstand zwi­schen Schüler*in und Lehrer*in mit drei Metern mög­lichst über­erfüllt wer­den. Im Gesangs­un­ter­richt bzw. in der Stimm­bil­dung beträgt der Min­dest­ab­stand sechs Meter in Sing­rich­tung und drei Meter zur Sei­te. "Face-to-Face-Kon­takt" kann durch eine zusätz­li­che Auf­stel­lung im 90-Grad-Win­kel ver­mie­den wer­den. Bei Unter­schrei­tung der Min­dest­ab­stän­de ist eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tragen.

Zwi­schen den Unter­rich­ten ist zusätz­lich zur Per­ma­nent­lüf­tung eine zehn­mi­nü­ti­ge Lüf­tungs­pau­se (Stoß­lüf­tung) durch die Musikpädagog*innen sicher­zu­stel­len. Die Unter­richts­ein­hei­ten kön­nen daher für die Schüler*innen um fünf Minu­ten ver­kürzt und durch die Lehr­kräf­te um wei­te­re fünf Minu­ten Pau­se ergänzt werden.
Das Ein­stim­men von Schü­ler­instru­men­ten muss unter beson­de­ren Schutz­maß­nah­men erfol­gen (Mund-Nasen-Bedeckung, ggf. Ein­mal­hand­schu­he mit anschlie­ßen­der Ent­sor­gung, Tuch über das Instru­ment legen o.ä.).

"Koh­len­di­oxid (CO2) gilt seit lan­gem als guter Indi­ka­tor für den Luft­wech­sel, eine CO2-Kon­zen­tra­ti­on von höchs­tens 1000 ppm (parts per million/ 0,1 Vol-%) zeigt unter nor­ma­len Bedin­gun­gen einen hygie­nisch aus­rei­chen­den Luft­wech­sel an [Außen­luft hat übli­cher­wei­se eine CO2-Kon­zen­tra­ti­on von etwa 400 ppm]. CO2-Sen­so­ren kön­nen somit einen raschen und ein­fa­chen Hin­weis lie­fern, ob und wann Lüf­tung not­wen­dig ist." Dafür stellt der Freun­des­kreis Scho­la Can­torum Leip­zig e.V. CO2-Mess­ge­rä­te zur Nut­zung in Ein­zel­un­ter­rich­ten zur Verfügung.

Das Ein­stim­men von Schülerinstrumenten muss unter beson­de­ren Schutz­maß­nah­men erfol­gen (medi­zi­ni­sche Mas­ke, ggf. Ein­mal­hand­schu­he mit anschlie­ßen­der Ent­sor­gung, Tuch über das Instru­ment legen o.ä.).

7.2. Musikalische Früherziehung

Alle Unter­rich­te fin­den im Frei­en statt.

Da für die Kin­der im Alter von zwei bis fünf Jah­ren Abstands- und Hygie­ne­re­geln kaum eigen­stän­dig umge­setzt wer­den kön­nen, ist die Beglei­tung je eines Erwach­se­nen (z.B. eines Eltern­teils) vor, wäh­rend und nach dem Unter­richt erfor­der­lich. Für die beglei­ten­den Erwach­se­nen ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke im Schul­ge­bäu­de und wäh­rend der Kurs­stun­den verpflichtend.
Im Frei­en darf die Mas­ke der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bei einem Min­dest­ab­stand von 1,5 Meter ent­fernt werden.

Wäh­rend des Unter­rich­tes beträgt der Min­dest­ab­stand zwi­schen Ange­hö­ri­gen ver­schie­de­ner Fami­li­en min­des­tens zwei Meter. Alle Unter­richts­be­stand­tei­le sind so anzu­pas­sen, dass sie vom eige­nen Platz aus durch­führ­bar sind. Aktio­nen mit Kör­per­kon­takt und sol­che, die eine stark erhöh­te Atem­fre­quenz der teil­neh­men­den Kin­der zur Fol­ge hät­ten, sind zu vermeiden.

Auf das Aus­tei­len von Orff-Instru­men­ta­ri­en ist zu ver­zich­ten. Statt­des­sen wer­den die Teil­neh­men­den gebe­ten, ein indi­vi­du­ell in jedem Haus­halt befind­li­ches Set an “Küchen­in­stru­men­ten” mitzubringen.

7.3. Chorproben

Die Pro­ben fin­den im Frei­en statt.

Der emp­foh­le­ne Abstand von Sän­gern zur nächs­ten Per­son beträgt in Sing­rich­tung vier Meter sowie seit­lich zur nächs­ten Per­son drei Meter. Im Frei­en darf das Chor­mit­glied die Mas­ke am zuge­wie­se­nen Platz abnehmen.

7.4. Gruppenunterricht Musiktheorie

Der Unter­richt bleibt wei­ter­hin online.

8. Kontaktnachverfolgung

In Ein­zel­un­ter­rich­ten sind die ent­spre­chen­den Lehr­kräf­te für die nach­voll­zieh­ba­re Doku­men­ta­ti­on der Anwe­sen­heit aller Schüler*innen (und ggf. Drit­ten) mit Datum und Uhr­zeit ver­ant­wort­lich. Die Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on ist durch die Lehr­kräf­te für min­des­tens 28 Tage auf­zu­be­wah­ren und auf Nach­fra­ge jeder­zeit und unver­züg­lich zu übermitteln.

Für Grup­pen­un­ter­rich­te erstellt das Chor­bü­ro Anwe­sen­heits­lis­ten, die durch den/die verantwortliche/n Musikpädagog*in tages­ak­tu­ell zu füh­ren sind. Die­se ver­blei­ben im Chorbüro.

9. Chorbüro/ Verwaltung

Das Chor­bü­ro darf bis auf Wei­te­res aus­schließ­lich von nicht im päd­ago­gi­schen Bereich täti­gen Mitarbeiter*innen betre­ten wer­den. Die not­wen­di­ge Über­ga­be von Schlüs­seln, Noten, Des­in­fek­ti­ons­sets, Anwe­sen­heits­lis­ten usw. an Mitarbeiter*innen und Chor­mit­glie­der erfolgt kon­takt­arm direkt am Ein­gang und unter Wah­rung des Min­dest­ab­stan­des. Zusätz­lich schützt eine Ple­xi­glas­schei­be im Ein­gangs­be­reich vor einer mög­li­chen Tröpfcheninfektion.

Gleich­zei­tig ist bei not­wen­di­gen Wegen im Gebäu­de dar­auf zu ach­ten, den Kon­takt zu Mitarbeiter*innen und Schüler*innen der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le und der Scho­la Can­torum auf das nöti­ge Mini­mum zu redu­zie­ren sowie Abstands- und Hygie­ne­re­geln kon­se­quent ein­zu­hal­ten. Durch das auf die­se Wei­se gebil­de­te, fes­te Team soll die Gefahr der Schlie­ßung der kom­plet­ten Ein­rich­tung im Fal­le einer auf­tre­ten­den Infek­ti­on ver­rin­gert werden.

Im Chor­bü­ro sind alle Ober­flä­chen der Betriebs­mit­tel und der Tür­klin­ken regel­mä­ßig zu rei­ni­gen bzw. zu des­in­fi­zie­ren. “Desk Sha­ring” soll­te mög­lichst ver­mie­den wer­den. Gebrauch­te Des­in­fek­ti­ons­sets, Musik­in­stru­men­te und ähn­li­ches, mög­li­cher­wei­se kon­ta­mi­nier­tes Mate­ri­al ist mög­lichst noch am sel­ben Tag fach­ge­recht zu rei­ni­gen bzw. zu des­in­fi­zie­ren. Bei der Nut­zung der Küche ist auf auf beson­de­re Hygie­ne und dar­über hin­aus auf die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands zu achten..

10. Verhalten bei Verdachtsfällen

Bei begrün­de­ten Verdachtsfällen/ bestätigten Infek­ti­ons­fäl­len einer COVID-19-Infektion besteht unverzügliche Mel­de­pflicht an das Gesund­heits­amt der Stadt Leip­zig, Tele­fon: (0341) 1230.

11. Geltungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Die vor­lie­gen­den Maß­nah­men gel­ten für sämt­li­che Ver­an­stal­tun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig im Gebäu­de und auf dem Schul­hof sowie den Aus­weich­or­ten der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le Leip­zig. Bei Ver­an­stal­tun­gen in ande­ren Ein­rich­tun­gen sind deren Hygie­ne­kon­zep­te eben­falls ver­bind­lich einzuhalten.

Die getrof­fe­nen Fest­le­gun­gen gel­ten bis auf Wider­ruf, sind regel­mä­ßig fort­zu­schrei­ben und anzu­pas­sen. Sie sind sind allen Schüler*innen, Eltern und Lehr­kräf­ten zur Kennt­nis zugäng­lich zu machen. Mit der Unter­richts- bzw. Pro­ben­teil­nah­me wird das Ein­ver­ständ­nis aller Schüler*innen und Eltern als gege­ben betrach­tet. Alle Mitarbeiter*innen sind akten­kun­dig zu belehren.

Leip­zig, den 11.05.2021

Titelfoto: Pixabay
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