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Herzlich willkommen!

Die Schola Cantorum (zu Deutsch: Singschule) wurde im Jahr 1963 als Kinder- und Jugendchor gegründet, arbeitet seit 1982 unter Trägerschaft der Stadt und ist heute die musikalische Heimat von über 300 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wichtiger lokaler Bildungsträger sowie klingende Botschafterin der Musikstadt Leipzig.

Kontakt

Unser Standort

Schola Cantorum Leipzig: Standort
All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Scho­la Can­torum Leipzig
1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Scho­la Can­torum Leip­zig ist eine päd­ago­gi­sche Ein­rich­tung der Stadt Leip­zig und wid­met sich der umfas­sen­den und hoch­wer­ti­gen musi­ka­li­schen Aus­bil­dung von Kin­dern und Jugend­li­chen im Bereich der Chormusik.

1.2 Die Scho­la Can­torum Leip­zig ist eine Ein­rich­tung in Rechts­trä­ger­schaft der Stadt Leip­zig. Ver­trä­ge wer­den somit mit der Stadt Leip­zig geschlos­sen. Das Büro der Scho­la Can­torum befin­det sich in der Petrischule/Oberschule, Paul-Gru­ner-Stra­ße 50, 04107 Leip­zig. Zur Scho­la Can­torum gehört auch die Außen­stel­le an der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le, Manet­str. 8, 04109 Leip­zig. Für alle Ange­bo­te gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den Bedingungen.

1.3 Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, nach­fol­gend AGB genannt, gel­ten für die vertrag­lichen Bezie­hun­gen zwi­schen der Scho­la Can­torum Leip­zig und dem Chormitglied/ Teil­neh­mer/-in bzw. sei­ne­m/-er gesetz­li­chen Ver­tre­ter/-in. Die AGB lie­gen wäh­rend der all­ge­mei­nen Geschäfts­zeiten im Büro der Scho­la Can­torum Leip­zig aus oder kön­nen unter www. schola-cantorum.de ein­ge­se­hen werden.

1.4 Die Rechts­be­zie­hung für die Teil­nah­me an Ange­bo­ten und für die Mit­glied­schaft in den Chö­ren der Scho­la Can­torum ist pri­vat­recht­li­cher Natur.

1.5 Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen, Neben­ab­re­den, Zusi­che­run­gen und sons­ti­ge Zusa­gen der Mit­ar­bei­ten­den wer­den nur wirk­sam, wenn sie schrift­lich durch den/die Lei­ter/-in der Scho­la Can­torum bestä­tigt sind.

2 Aufnahme der Mitgliedschaft / Kursteilnahme

2.1 Anmel­dun­gen kön­nen unter Ver­wen­dung eines ent­spre­chen­den For­mu­lars der Scho­la Can­torum Leip­zig , per Fax, per Inter­net oder per­sön­lich zu den ange­ge­be­nen Sprech­zei­ten vor­ge­nom­men wer­den. Ein Anspruch auf Auf­nah­me eines Teilnehmers/Mitglieds besteht nicht.

2.2 Vor Auf­nah­me in einen der Chö­re ist eine 3‑monatige kos­ten­lo­se Pro­be­zeit in der Scho­la Can­torum zu absolvieren.

2.3Die Zuwei­sung wird durch die Lei­tung der Scho­la Can­torum im Rah­men der päd­ago­gi­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Gege­ben­hei­ten vorgenommen.

3 Laufzeit des Vertrages

3.1 Der Ver­trag über die Mit­glied­schaft in einem der Chö­re schließt den Stimm- und Vokalunter­richt ein und wird in der Regel auf unbe­stimm­te Zeit abgeschlossen.

3.2 Der Ver­trag für die musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung wird jeweils für ein Semes­ter abgeschlossen.

4 Zahlung des Entgeltes

4.1 Es gilt die Ent­gelt­ord­nung der Scho­la Cantorum.

4.2 Für die Mit­glied­schaft in den Chö­ren der Scho­la Can­torum, die den Stimm- und Vokal­un­ter­richt sowie die Nut­zung der Chor­ma­te­ria­li­en umfasst, wird ein monat­li­ches Ent­gelt berech­net. Je nach Beginn der Teil­nah­me wer­den pro Jahr bis zu 12 Monats­ent­gel­te fäl­lig. Das Ent­gelt ist jeweils zum Ende eines Quar­tals und ohne Rech­nungs­le­gung fällig.

4.3 Die musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung läuft im Semes­ter­be­trieb. Pro Schul­jahr fin­den zwei Semes­ter statt. Die Semes­ter­bei­trä­ge sind vor Semes­ter­be­ginn zu zahlen.

4.4 Alle Zah­lun­gen erfol­gen nur bar­geld­los auf das im Ver­trag ange­ge­be­ne Kon­to unter Anga­be des Verwendungszweckes.

4.5 Eine Ermä­ßi­gung der Ent­gel­te erfolgt auf der Grund­la­ge der Ent­gelt­ord­nung der Scho­la Can­torum. Gül­ti­ge Nach­wei­se (Leip­zig-Pass) für die ermä­ßig­te Teil­nah­me an Ange­bo­ten gemäß Ent­gelt­ord­nung sind der Scho­la Can­torum regel­mä­ßig und selbst­stän­dig zu übermitteln.

4.6 Kom­men Teil­neh­men­de mit der Annah­me des Ange­bots in Ver­zug, so kann die Scho­la Can­torum für die infol­ge des Ver­zu­ges nicht geleis­te­ten Diens­te das ver­ein­bar­te Ent­gelt ver­lan­gen, ohne zur Nach­leis­tung ver­pflich­tet zu sein.

4.7 Fal­len Ter­mi­ne von Ange­bo­ten aus höhe­ren zwin­gen­den bzw. tech­ni­schen Grün­den aus, wer­den Nach­hol­ter­mi­ne angeboten.

4.8 Bei mehr­fa­chem Ver­zug der Ent­gelt­zah­lung behält sich die Scho­la Can­torum vor, die Teil­neh­men­den von Ange­bo­ten auszuschließen.

5 Beendigung der Mitgliedschaft / Rücktritt

5.1 Die Kün­di­gung durch das Chor­mit­glied bzw. sei­nen/-e gesetz­li­chen/-e Ver­tre­ter/-in oder durch die Scho­la Can­torum bedarf der Schrift­form. Es gilt eine Kün­di­gungs­frist von zwei Mona­ten. Ent­schei­dend ist der frist­ge­rech­te Ein­gang des Kündigungsschreibens.

5.2 Bei Teil­nah­me an der Musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung ist mit Been­di­gung kei­ne Kün­di­gung not­wen­dig. Ein Rück­tritt vom Ver­trag über die Teil­nah­me an der Musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung ist bis zu 14 Tage vor Kurs­be­ginn mög­lich und der Scho­la Can­torum schrift­lich mitzuteilen.

5.3 Die Ent­gel­te wer­den bis zum fest­ge­setz­ten Kün­di­gungs­ter­min auch dann erho­ben, wenn das Chor­mit­glied, der/die Kurs­teil­neh­mer/-in das musi­ka­li­sche Bil­dungs­an­ge­bot nicht mehr wahrnimmt.

5.4 Eine zeit­lich rück­wir­ken­de Kün­di­gung ist ausgeschlossen.

5.5 Ein wich­ti­ger Grund zur Kün­di­gung liegt ins­be­son­de­re bei Wohn­ort­wech­sel und Krank­heit vor.

5.6 Sei­tens der Scho­la Can­torum kann der Ver­trag aus wich­ti­gen Grün­den gekün­digt wer­den. Wich­ti­ge Grün­de sind z.B. unzu­rei­chen­de Leis­tung, mehr­ma­li­ges unent­schul­dig­tes Feh­len, Entgeltverzug.

6 Versicherung / Haftung

6.1 Die Haf­tung der Scho­la Can­torum ist im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit begrenzt. Sie haf­tet nicht für Schä­den bzw. den Ver­lust von pri­va­tem Eigen­tum der Chor­mit­glie­der/­Kurs­teil­neh­mer/-innen.

6.2 Bei der Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig han­delt es sich um eine außer­schu­li­sche Betä­ti­gung. Die­se unter­liegt nicht dem gesetz­li­chen Unfall­de­ckungs­schutz. Für Per­so­nen­schä­den wäh­rend der Kur­se, Stimm­bil­dun­gen, Chor­pro­ben, Kon­zer­te sowie auf dem Hin- und Rück­weg zur Scho­la Can­torum haf­tet die Scho­la Can­torum nicht. Chor­mit­glie­der, Kur­s­­teil­neh­mer/-innen, Chor­an­wär­ter/-innen in der Pro­be­zeit haf­ten für infol­ge ihres Ver­hal­tens der Scho­la Can­torum zuge­füg­te Schäden.

6.3 Chor­mit­glie­der und Kurs­teil­neh­mer/-innen wer­den über ein­zu­hal­ten­de Ver­hal­tens­re­geln sowie über die Wei­sungs­be­fug­nis­se der Lehr­kräf­te belehrt.

6.4 Die jewei­li­ge Haus­ord­nung ist zu beachten.

7 Bild- und Tonrechte

7.1 Die Teil­neh­men­den bzw. deren gesetz­li­che Ver­tre­ter/-innen ertei­len mit der Unter­zeich­nung des Ver­tra­ges ihre Ein­wil­li­gung, dass im Rah­men der Chor­ver­an­stal­tun­gen und der besuch­ten Ange­bo­te von ihnen Foto‑, Ton- und Film­auf­nah­men gemacht und die­se ohne zeit­li­che und räum­li­che Beschrän­kung für die öffent­li­che Dar­stel­lung der Scho­la Can­torum (Pres­se, TV, Radio, Inter­net) sowie für eige­ne Publi­ka­tio­nen und Doku­men­ta­tio­nen ver­viel­fäl­tigt und ver­öf­fent­licht wer­den kön­nen. Die Ein­wil­li­gung erfolgt aus­drück­lich unter Ver­zicht auf einen Vergütungsanspruch.

7.2 Pri­va­te Bild- und oder Ton­auf­zeich­nun­gen wäh­rend der Auf­füh­run­gen sind aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den unter­sagt. Besu­cher der Ver­an­stal­tun­gen erklä­ren mit dem Kauf der Ein­tritts­kar­te ihre Ein­wil­li­gung, dass die Scho­la Can­torum im Rah­men der Ver­an­stal­tung Foto- und Film­aufnahmen macht und dies ohne zeit­li­che und räum­li­che Beschrän­kung ver­viel­fäl­tigt und ver­öf­fent­licht. Die Ein­wil­li­gung erfolgt aus­drück­lich unter Ver­zicht auf einen Vergütungsanspruch.

8 Nutzung personenbezogener Daten

8.1 Ände­run­gen von per­sön­li­chen Daten (Anschrift, Tele­fon, E‑Mail) müs­sen der Scho­la Can­torum mit­ge­teilt werden.

8.2 Die Scho­la Can­torum spei­chert per­sön­li­che Daten (Adres­se, Tele­fon, E‑Mail) nur zum Zwe­cke der Berech­nung und Buchung des jewei­li­gen Ent­gel­tes und für den Ver­sand von Infor­ma­tio­nen. Die Teil­neh­men­den bzw. deren gesetz­li­che Ver­tre­ter/-innen stim­men der Spei­che­rung ihrer Daten zu genann­ten Zwe­cken zu.

8.3 Die Scho­la Can­torum gibt kei­ne per­sön­li­che Daten an Drit­te weiter.

8.4 Mit der Anga­be ihrer E‑Mail-Adres­se stim­men die Teil­neh­men­den bzw. deren gesetz­li­che Ver­tre­ter/-innen der Kom­mu­ni­ka­ti­on per E‑Mail (z.B. Eltern­brie­fe, Kurs‑, Ter­min­än­de­run­gen) zu und sichern den Erhalt wich­ti­ger Infor­ma­tio­nen ab. Zudem erhal­ten sie bis auf Wider­ruf auto­ma­tisch den News­let­ter der Scho­la Cantorum.

9 Wirksamkeit der Bestimmungen

Die Unwirk­sam­keit einer Klau­sel berührt die Wirk­sam­keit der ande­ren Klau­seln nicht.

10 Widerrufsrecht

Die Ver­trags­er­klä­rung kann inner­halb von 14 Tagen nach Unter­zeich­nung des Ver­tra­ges ohne Anga­ben von Grün­den schrift­lich wider­ru­fen wer­den. Der Wider­ruf ist zu rich­ten an die Scho­la Can­torum, Paul-Gru­ner-Stra­ße 50, 04107 Leipzig.

11 Gerichtsstand

Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten ist Leipzig.

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