1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Schola Cantorum Leipzig ist eine pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig und widmet sich der umfassenden und hochwertigen musikalischen Ausbildung vorrangig von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Chormusik.
1.2 Die Schola Cantorum Leipzig ist eine Einrichtung in Rechtsträgerschaft der Stadt Leipzig. Verträge werden somit mit der Stadt Leipzig geschlossen. Das Büro der Schola Cantorum befindet sich in der Mahlmannstraße 1–3, 04107 Leipzig. Für alle Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schola Cantorum Leipzig und dem Chormitglied/ Teilnehmer/-in bzw. seinem/-er gesetzlichen Vertreter/-in. Die AGB liegen während der allgemeinen Geschäftszeiten im Büro der Schola Cantorum Leipzig aus oder können unter www.schola-cantorum.de eingesehen werden.
1.4 Die Rechtsbeziehung für die Teilnahme an Angeboten und für die Mitgliedschaft in den Chören der Schola Cantorum ist privatrechtlicher Natur.
1.5 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen der Mitarbeitenden werden nur wirksam, wenn sie in Textform durch den/die Leiter/-in der Schola Cantorum bestätigt sind.
2 Aufnahme der Mitgliedschaft / Kursteilnahme
2.1 Anmeldungen können unter Verwendung eines entsprechenden Formulars der Schola Cantorum Leipzig, elektronisch oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Teilnehmers/Mitglieds besteht nicht.
2.2 Vor Aufnahme in einen der Chöre ist eine 3‑monatige kostenlose Probezeit in der Schola Cantorum zu absolvieren.
2.3 Die Zuweisung wird durch die Leitung der Schola Cantorum im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
3 Laufzeit des Vertrages
3.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft in einem der Chöre schließt den Stimm- und Vokalunterricht ein und wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.2 Der Vertrag für die musikalische Früherziehung wird jeweils für ein Schuljahr abgeschlossen.
4 Zahlung des Entgeltes
4.1 Es gilt die Entgeltordnung der Schola Cantorum.
4.2 Für die Mitgliedschaft in den Chören der Schola Cantorum, die den Stimm- und Vokalunterricht sowie die Nutzung der Chormaterialien umfasst, wird ein monatliches Entgelt berechnet. Je nach Beginn der Teilnahme werden pro Jahr bis zu 12 Monatsentgelte fällig. Das Entgelt ist jeweils zum Ende eines Quartals und ohne Rechnungslegung fällig.
4.3 Die musikalische Früherziehung läuft im Schuljahresbetrieb. Pro Schuljahr finden zwei Schulhalbjahre statt. Vor Beginn jedes Schulhalbjahres ist ein Halbjahresbeitrag zu zahlen. Wenn der Einstieg zum zweiten Schulhalbjahr erfolgt, ist nur der Beitrag für das zweite Halbjahr zu zahlen.
4.4 Mit der ersten Aufnahme in einen Kurs der Musikalischen Früherziehung oder einen Chor ist gemäß Entgeltordnung eine Anmeldegebühr zu zahlen. Diese ist am ersten Quartalsende nach Vertragsbeginn fällig. Beim Wechsel zwischen den Angeboten wird diese Gebühr nicht erneut fällig.
4.5 Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos auf das im Vertrag angegebene Konto unter Angabe des Verwendungszweckes.
4.6 Eine Ermäßigung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung der Schola Cantorum. Gültige Nachweise (Leipzig-Pass) für die ermäßigte Teilnahme an Angeboten gemäß Entgeltordnung sind der Schola Cantorum regelmäßig und selbstständig zu übermitteln.
4.7 Kommen Teilnehmende mit der Annahme des Angebots in Verzug, so kann die Schola Cantorum für die infolge des Verzuges nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Entgelt verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
4.8 Bei mehrfachem Verzug der Entgeltzahlung behält sich die Schola Cantorum vor, die Teilnehmenden von Angeboten auszuschließen.
5 Beendigung der Mitgliedschaft
5.1 Die Kündigung durch das Chormitglied bzw. seinen/-e gesetzlichen/-e Vertreter/-in oder durch die Schola Cantorum bedarf der Textform. Es gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von zwei Monaten. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens.
5.2 Bei Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig. Eine sofortige Kündigung bedarf der Textform und ist nur innerhalb der entgeltpflichtigen Probezeit von vier Wochen ab Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird die gezahlte Gebühr abzüglich der Anmeldegebühr und eines Zwölftes der Jahresgebühr durch die Schola Cantorum zurückgezahlt. Eine Kündigung zum Ende des ersten Schulhalbjahres bedarf ebenfalls der Textform und ist bis zum 31.12. des Vorjahres möglich. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
5.3 Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn das Chormitglied, der/die Kursteilnehmer/-in das musikalische Bildungsangebot nicht mehr wahrnimmt.
5.4 Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
5.5 Seitens der Schola Cantorum kann der Vertrag aus wichtigen Gründen außerordentlich gekündigt werden. Wichtige Gründe sind z.B. unzureichende Leistung, mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen, Entgeltverzug.
6 Versicherung / Haftung
6.1 Die Haftung der Schola Cantorum ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Sie haftet nicht für Schäden bzw. den Verlust von privatem Eigentum der Chormitglieder/Kursteilnehmer/-innen.
6.2 Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Schola Cantorum Leipzig handelt es sich um eine außerschulische Betätigung. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während der Kurse, Stimmbildungen, Chorproben, Konzerte sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Schola Cantorum haftet die Schola Cantorum nicht. Chormitglieder, Kursteilnehmer/-innen, Choranwärter/-innen in der Probezeit haften für infolge ihres Verhaltens der Schola Cantorum zugefügte Schäden.
6.3 Chormitglieder und Kursteilnehmer/-innen werden über einzuhaltende Verhaltensregeln sowie über die Weisungsbefugnisse der Lehrkräfte belehrt.
6.4 Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
7 Nutzung personenbezogener Daten
7.1 Änderungen von persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E‑Mail) müssen der Schola Cantorum mitgeteilt werden.
7.2 Die Schola Cantorum speichert persönliche Daten (Adresse, Telefon, E‑Mail) nur zum Zwecke der Berechnung und Buchung des jeweiligen Entgeltes und für den Versand von Informationen. Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen stimmen der Speicherung ihrer Daten zu genannten Zwecken zu.
7.3 Die Schola Cantorum gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter.
7.4 Mit der Angabe ihrer E‑Mail-Adresse stimmen die Chormitglieder/Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen der Kommunikation per E‑Mail (z.B. Elternbriefe, Kurs‑, Terminänderungen) zu und sichern den Erhalt wichtiger Informationen ab. Zudem erhalten sie bis auf Widerruf automatisch den Newsletter der Schola Cantorum.
8 Wirksamkeit der Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
9 Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung über die Chormitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen werden. Ein Vertrag über die Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung kann bis 14 Tage vor Kursbeginn in Textform widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an die Schola Cantorum Leipzig, Mahlmannstraße 1–3, 04107 Leipzig und kann auch elektronisch über die allgemeine E‑Mail-Adresse der Schola Cantorum Leipzig eingereicht werden.
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig.