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All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig ab 01.07.2025
 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Scho­la Can­torum Leip­zig ist eine päd­ago­gi­sche Ein­rich­tung der Stadt Leip­zig und wid­met sich der umfas­sen­den und hoch­wer­ti­gen musi­ka­li­schen Aus­bil­dung vor­ran­gig von Kin­dern und Jugend­li­chen im Bereich der Chormusik.

1.2 Die Scho­la Can­torum Leip­zig ist eine Ein­rich­tung in Rechts­trä­ger­schaft der Stadt Leip­zig. Ver­trä­ge wer­den somit mit der Stadt Leip­zig geschlos­sen. Das Büro der Scho­la Can­torum befin­det sich in der Mahl­mann­stra­ße 1–3, 04107 Leip­zig. Für alle Ange­bo­te gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den Bedingungen.

1.3 Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, nach­fol­gend AGB genannt, gel­ten für die vertrag­lichen Bezie­hun­gen zwi­schen der Scho­la Can­torum Leip­zig und dem Chormitglied/ Teil­neh­mer/-in bzw. sei­ne­m/-er gesetz­li­chen Ver­tre­ter/-in. Die AGB lie­gen wäh­rend der all­ge­mei­nen Geschäfts­zeiten im Büro der Scho­la Can­torum Leip­zig aus oder kön­nen unter www.schola-cantorum.de ein­ge­se­hen werden.

1.4 Die Rechts­be­zie­hung für die Teil­nah­me an Ange­bo­ten und für die Mit­glied­schaft in den Chö­ren der Scho­la Can­torum ist pri­vat­recht­li­cher Natur.

1.5 Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen, Neben­ab­re­den, Zusi­che­run­gen und sons­ti­ge Zusa­gen der Mit­ar­bei­ten­den wer­den nur wirk­sam, wenn sie in Text­form durch den/die Lei­ter/-in der Scho­la Can­torum bestä­tigt sind.

2 Aufnahme der Mitgliedschaft / Kursteilnahme

2.1 Anmel­dun­gen kön­nen unter Ver­wen­dung eines ent­spre­chen­den For­mu­lars der Scho­la Can­torum Leip­zig, elek­tro­nisch oder per­sön­lich zu den ange­ge­be­nen Sprech­zei­ten vor­ge­nom­men wer­den. Ein Anspruch auf Auf­nah­me eines Teilnehmers/Mitglieds besteht nicht.

2.2 Vor Auf­nah­me in einen der Chö­re ist eine 3‑monatige kos­ten­lo­se Pro­be­zeit in der Scho­la Can­torum zu absolvieren.

2.3 Die Zuwei­sung wird durch die Lei­tung der Scho­la Can­torum im Rah­men der päd­ago­gi­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Gege­ben­hei­ten vorgenommen.

3 Laufzeit des Vertrages

3.1 Der Ver­trag über die Mit­glied­schaft in einem der Chö­re schließt den Stimm- und Vokalunter­richt ein und wird in der Regel auf unbe­stimm­te Zeit abgeschlossen.

3.2 Der Ver­trag für die musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung wird jeweils für ein Schul­jahr abgeschlossen.

4 Zahlung des Entgeltes

4.1 Es gilt die Ent­gelt­ord­nung der Scho­la Cantorum.

4.2 Für die Mit­glied­schaft in den Chö­ren der Scho­la Can­torum, die den Stimm- und Vokal­un­ter­richt sowie die Nut­zung der Chor­ma­te­ria­li­en umfasst, wird ein monat­li­ches Ent­gelt berech­net. Je nach Beginn der Teil­nah­me wer­den pro Jahr bis zu 12 Monats­ent­gel­te fäl­lig. Das Ent­gelt ist jeweils zum Ende eines Quar­tals und ohne Rech­nungs­le­gung fällig.

4.3 Die musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung läuft im Schul­jah­res­be­trieb. Pro Schul­jahr fin­den zwei Schul­halb­jah­re statt. Vor Beginn jedes Schul­halb­jah­res ist ein Halb­jah­res­bei­trag zu zah­len. Wenn der Ein­stieg zum zwei­ten Schul­halb­jahr erfolgt, ist nur der Bei­trag für das zwei­te Halb­jahr zu zahlen.

4.4 Mit der ers­ten Auf­nah­me in einen Kurs der Musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung oder einen Chor ist gemäß Ent­gelt­ord­nung eine Anmel­de­ge­bühr zu zah­len. Die­se ist am ers­ten Quar­tals­en­de nach Ver­trags­be­ginn fäl­lig. Beim Wech­sel zwi­schen den Ange­bo­ten wird die­se Gebühr nicht erneut fällig.

4.5 Alle Zah­lun­gen erfol­gen nur bar­geld­los auf das im Ver­trag ange­ge­be­ne Kon­to unter Anga­be des Verwendungszweckes.

4.6 Eine Ermä­ßi­gung der Ent­gel­te erfolgt auf der Grund­la­ge der Ent­gelt­ord­nung der Scho­la Can­torum. Gül­ti­ge Nach­wei­se (Leip­zig-Pass) für die ermä­ßig­te Teil­nah­me an Ange­bo­ten gemäß Ent­gelt­ord­nung sind der Scho­la Can­torum regel­mä­ßig und selbst­stän­dig zu übermitteln.

4.7 Kom­men Teil­neh­men­de mit der Annah­me des Ange­bots in Ver­zug, so kann die Scho­la Can­torum für die infol­ge des Ver­zu­ges nicht geleis­te­ten Diens­te das ver­ein­bar­te Ent­gelt ver­lan­gen, ohne zur Nach­leis­tung ver­pflich­tet zu sein.

4.8 Bei mehr­fa­chem Ver­zug der Ent­gelt­zah­lung behält sich die Scho­la Can­torum vor, die Teil­neh­men­den von Ange­bo­ten auszuschließen.

5 Beendigung der Mitgliedschaft

5.1 Die Kün­di­gung durch das Chor­mit­glied bzw. sei­nen/-e gesetz­li­chen/-e Ver­tre­ter/-in oder durch die Scho­la Can­torum bedarf der Text­form. Es gilt eine ordent­li­che Kün­di­gungs­frist von zwei Mona­ten. Ent­schei­dend ist der frist­ge­rech­te Ein­gang des Kündigungsschreibens.

5.2 Bei Teil­nah­me an der Musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung ist mit Been­di­gung kei­ne Kün­di­gung not­wen­dig. Eine sofor­ti­ge Kün­di­gung bedarf der Text­form und ist nur inner­halb der ent­gelt­pflich­ti­gen Pro­be­zeit von vier Wochen ab Kurs­be­ginn mög­lich. In die­sem Fall wird die gezahl­te Gebühr abzüg­lich der Anmel­de­ge­bühr und eines Zwölf­tes der Jah­res­ge­bühr durch die Scho­la Can­torum zurück­ge­zahlt. Eine Kün­di­gung zum Ende des ers­ten Schul­halb­jah­res bedarf eben­falls der Text­form und ist bis zum 31.12. des Vor­jah­res mög­lich. Ent­schei­dend ist der frist­ge­rech­te Ein­gang des Kün­di­gungs­schrei­bens. Das Recht auf außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bleibt hier­von unberührt.

5.3 Die Ent­gel­te wer­den bis zum fest­ge­setz­ten Kün­di­gungs­ter­min auch dann erho­ben, wenn das Chor­mit­glied, der/die Kurs­teil­neh­mer/-in das musi­ka­li­sche Bil­dungs­an­ge­bot nicht mehr wahrnimmt.

5.4 Eine zeit­lich rück­wir­ken­de Kün­di­gung ist ausgeschlossen.

5.5 Sei­tens der Scho­la Can­torum kann der Ver­trag aus wich­ti­gen Grün­den außer­or­dent­lich gekün­digt wer­den. Wich­ti­ge Grün­de sind z.B. unzu­rei­chen­de Leis­tung, mehr­ma­li­ges unent­schul­dig­tes Feh­len, Entgeltverzug.

6 Versicherung / Haftung

6.1 Die Haf­tung der Scho­la Can­torum ist im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit begrenzt. Sie haf­tet nicht für Schä­den bzw. den Ver­lust von pri­va­tem Eigen­tum der Chor­mit­glie­der/­Kurs­teil­neh­mer/-innen.

6.2 Bei der Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig han­delt es sich um eine außer­schu­li­sche Betä­ti­gung. Die­se unter­liegt nicht dem gesetz­li­chen Unfall­de­ckungs­schutz. Für Per­so­nen­schä­den wäh­rend der Kur­se, Stimm­bil­dun­gen, Chor­pro­ben, Kon­zer­te sowie auf dem Hin- und Rück­weg zur Scho­la Can­torum haf­tet die Scho­la Can­torum nicht. Chor­mit­glie­der, Kur­s­­teil­neh­mer/-innen, Chor­an­wär­ter/-innen in der Pro­be­zeit haf­ten für infol­ge ihres Ver­hal­tens der Scho­la Can­torum zuge­füg­te Schäden.

6.3 Chor­mit­glie­der und Kurs­teil­neh­mer/-innen wer­den über ein­zu­hal­ten­de Ver­hal­tens­re­geln sowie über die Wei­sungs­be­fug­nis­se der Lehr­kräf­te belehrt.

6.4 Die jewei­li­ge Haus­ord­nung ist zu beachten.

7 Nutzung personenbezogener Daten

7.1 Ände­run­gen von per­sön­li­chen Daten (Anschrift, Tele­fon, E‑Mail) müs­sen der Scho­la Can­torum mit­ge­teilt werden.

7.2 Die Scho­la Can­torum spei­chert per­sön­li­che Daten (Adres­se, Tele­fon, E‑Mail) nur zum Zwe­cke der Berech­nung und Buchung des jewei­li­gen Ent­gel­tes und für den Ver­sand von Infor­ma­tio­nen. Die Teil­neh­men­den bzw. deren gesetz­li­che Ver­tre­ter/-innen stim­men der Spei­che­rung ihrer Daten zu genann­ten Zwe­cken zu.

7.3 Die Scho­la Can­torum gibt kei­ne per­sön­li­chen Daten an Drit­te weiter.

7.4 Mit der Anga­be ihrer E‑Mail-Adres­se stim­men die Chormitglieder/Teilnehmenden bzw. deren gesetz­li­che Ver­tre­ter/-innen der Kom­mu­ni­ka­ti­on per E‑Mail (z.B. Eltern­brie­fe, Kurs‑, Ter­min­än­de­run­gen) zu und sichern den Erhalt wich­ti­ger Infor­ma­tio­nen ab. Zudem erhal­ten sie bis auf Wider­ruf auto­ma­tisch den News­let­ter der Scho­la Cantorum.

8 Wirksamkeit der Bestimmungen

Die Unwirk­sam­keit einer Klau­sel berührt die Wirk­sam­keit der ande­ren Klau­seln nicht.

9 Widerrufsrecht

Die Ver­trags­er­klä­rung über die Chor­mit­glied­schaft kann inner­halb von 14 Tagen nach Ver­trags­ab­schluss ohne Anga­ben von Grün­den in Text­form wider­ru­fen wer­den. Ein Ver­trag über die Teil­nah­me an der Musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung kann bis 14 Tage vor Kurs­be­ginn in Text­form wider­ru­fen wer­den. Der Wider­ruf ist zu rich­ten an die Scho­la Can­torum Leip­zig, Mahl­mann­stra­ße 1–3, 04107 Leip­zig und kann auch elek­tro­nisch über die all­ge­mei­ne E‑Mail-Adres­se der Scho­la Can­torum Leip­zig ein­ge­reicht werden.

10 Gerichtsstand

Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten ist Leipzig.

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